Häufige Fragen
Häufige Fragen
POSCOR steht für Post-COVID-Rehabilitation.
Wir unterstützen Sie dabei, schnell einen geeigneten Reha-Platz in einer unserer kooperierenden Kliniken zu erhalten.
- Sie sind zwischen 18 und 64 Jahren alt und haben eine Post-COVID-Diagnose (bzw. einen Verdacht) erhalten.
- Sie leben in Unterfranken und sind dort in hausärztlicher Betreuung.
- Sie leiden unter mindestens einem Symptom, welches zur Diagnose geführt hat und für das eine medizinische Rehabilitation relevant ist.
- Sie können sich eigenständig versorgen, möchten aber Ihre Belastbarkeit aufbauen und verbessern.
- Sie verfügen über ein mobiles Endgerät (Smartphone / Tablet) mit Internetzugang.
- Unsere App unterstützt Sie einfach und schnell auf dem Weg zu einer passenden Reha-Maßnahme.
- Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg dieses Prozesses. Von der Antragsstellung bis zur Auswahl der passenden Einrichtung.
- Unsere kooperierenden Reha-Kliniken haben ein fundiertes Post-COVID-Konzept, welches maßgeblich zu einer erfolgreichen Therapie beiträgt.
Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich und unter höchsten Datenschutzbedingungen.
- Zuerst registrieren Sie sich unter www.poscor.de.
- Danach erhalten Sie den Reha-Antrag, den Sie in der APP ausfüllen.
- Während der Wartezeit bis zur Antragsbewilligung erhalten Sie von uns ein Übungsprogramm mit Sofortmaßnahmen, um Ihre Symptome zu lindern.
Durch die Linderung Ihrer individuellen Symptome und die Verbesserung ihrer körperlichen Funktionsfähigkeit kann eine Rehabilitationsmaßnahme dazu beitragen, Ihre Lebensqualität nach COVID-19 zu verbessern. Dies kann sich sowohl auf Ihre physische als auch auf Ihre psychische Gesundheit auswirken.
Es ist wichtig, mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin zu sprechen, um herauszufinden, ob eine Reha für Sie geeignet ist und welche spezifischen Maßnahmen für Ihre Bedürfnisse am besten sind.
Die Reha-Dauer wird von den Kostenträgern mit etwa drei Wochen (21 Tage) veranschlagt.
Aufgrund der oft lang anhaltenden Symptomatik wird auf Wunsch häufig eine Verlängerung (bei entsprechendem Bedarf und Zustimmung des Rehabilitationsträgers) beantragt.
Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
Informieren Sie ihre hausärztliche Praxis und Ihren Arbeitgeber. Sobald Ihre Long/Post-COVID-Reha bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid mit:
- Name, Adresse und Ansprechpartner der Rehabilitationseinrichtung
- geplanter Dauer der Reha
- Hinweise bezüglich entstehenden Kosten bei An- und Abreise
- Informationen zum Übergangsgeld während des Aufenthaltes, zur Zuzahlung
- Hinweis auf Widerrufsrecht gegen den Bescheid
Wenn Sie mit den Ablehnungsgründen nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Holen Sie sich erneut eine ärztliche Stellungnahme bzw. ein Gutachten ein, das inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingeht.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
Wenn im Bescheid kein anderer Zeitraum benannt ist, müssen Sie hierfür eine Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten.
Bei einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids vor dem Sozialgericht klagen.